Schaut man sich im Internet die Beiträge unter dem Begriff der Zugewinnausgleich an, so betreffen fast alle Beiträge den Bereich des Scheidungsrechtes.

Sicherlich ist richtig, dass fast jede 2-3 Ehe heutzutage vorzeitig beendet wird und damit auch der häufig vereinbarte gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft.

Umgekehrt ist jedoch auch richtig, dass der andere Teil der Ehen funktioniert und die Familien intakt sind. Und gerade an diese Zielgruppe ist der nachfolgende Beitrag gerichtet.